Ah okay. (fände ich nicht schlecht)
Ohne die Werbung sollte DVSGO ja nicht greifen.
Da die DSVGO ja ein Unternehmen - auch 1-Mann-Unternehmen - sprich einen kommerziellen Aspekt voraussetzt und ohne die Werbung und damit einen kommerziellen/wirtschaftlichen Hintergrund kann man von einem Unternehmen ja eigentlich nicht sprechen.
Cu Selur
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